Erklärung zu REACH

REACH ist die neue europäische Chemikaliengesetzgebung, die am 01.07.2007 in Kraft getreten ist. Sie dient zur Registrierung, Evaluierung (Bewertung), Autorisierung (Zulassung) und Restriktion (Beschränkung) von Chemikalien.

Das Ziel dieser Gesetzgebung war und ist, die Handhabung und die Verwendung von Stoffen (Chemikalien und Zubereitungen aus Chemikalien und mit Chemikalien behandelte Dinge) so zu regeln, dass ein für Mensch und Umwelt sicherer Umgang möglich ist.

Die Buehler GmbH mit Sitz in Düsseldorf ist nachgeschalteter Anwender und Importeur im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Bei den von uns vertriebenen Produkten handelt es sich um Zubereitungen, die von REACH nicht zur Registrierung vorgesehen sind.
Die Frist zur Vorregistrierung von Stoffen endete am 30.11.2008. Wir haben inzwischen von allen unseren Lieferanten eine Erklärung erhalten, dass sie die Stoffe in den von uns bezogenen Produkten vorregistriert haben bzw. ihrerseits sichergestellt haben, dass die Stoffe vorregistriert worden sind. Inhaltsstoffe unserer Produkte, die durch die Buehler GmbH in die EU importiert und deren Mengenanteil größer 1 Tonne sind, wurden von uns identifiziert und im Auftrag von Buehler, a Division of Illinois Tool Works Inc., Lake Bluff, USA durch eine zum ITW-Konzern gehörenden Gesellschaft vorregistriert. Diese Gesellschaft wird auch die Registrierung durchführen. Die Buehler GmbH ist daher nicht unmittelbar an der Registrierung von Stoffen beteiligt.

Somit kann gesagt werden, dass unsere Produkte auch künftig verfügbar sind und in ihrer spezifischen Anwendung von einer Registrierung abgedeckt werden. Es ist nicht geplant, Produkte aufgrund von REACH vom Markt zu nehmen.
Der eigentliche Registrierungsprozess kann je nach Stoffmenge und Einstufung in Bezug auf Gesundheit und Umwelt bis 2018 dauern (Artikel 23). Aufgrund dieser Fristen können derzeit keine Details zur Registrierung einzelner Stoffe in den von uns gelieferten Produkten genannt werden, dies gilt speziell für die Nennung von Registrierungsnummern oder deren zugelassenen Verwendung.
Die Europäische Chemikalienagentur hat darüber hinaus eine Kandidatenliste gemäß Artikel 58 (1, 10) der REACH-Verordnung veröffentlicht (letzte Aktualisierung: 20.06.2011).
In zwei unserer Produkte sind Stoffe enthalten, die auf der aktuellen Kandidatenliste besonders Besorgnis erregender Stoffe (SVHC, substances of very high concern) stehen:
   
EpoHeat Resin enthält Dibutylphthalat, CAS Nr. 84-69-5
CoolMet 2 enthält Borsäure, CAS Nr. 10043-35-3 (nicht mehr im Programm)

   
Buehler wird seinen Pflichten im Rahmen der Kommunikation entlang der Lieferkette nachkommen. Der Verwendungszweck der Zubereitungen und Rohstoffe wird Eingang in die Informationskette finden. Unsere Sicherheitsdatenblätter werden laufend überprüft und dem aktuellen Stand der Erkenntnisse angepasst.
  
Stand: Juli 2011